- Seitenstruktur
- 1. ANMELDUNG
- 2. TEILNEHMERZAHL
- 3. GEBÜHREN
- 4. GEBÜHRENERMÄSSIGUNG
- 5. ZAHLUNG DER GEBÜHREN
- 6. RÜCKTRITT/ABMELDUNG
- 7. TEILNAHMEBESCHEINIGUNGEN
- 8. MAHNGEBÜHREN
- 9. SPEICHERN VON DATEN
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
ANMELDUNG
Für Veranstaltungen, die im Programmheft besonders gekennzeichnet sind, ist eine vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf der letzten Seite des Programmhefts. Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich, unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme, zur Zahlung der Veranstaltungsgebühr. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Für die übrigen Veranstaltungen melden Sie sich in der ersten Veranstaltung bei der Kursleitung an. Die Eintragung in die Teilnehmerliste und die Teilnahme an der 2. oder einer der folgenden Veranstaltungen desselben Kurses verpflichten zur Zahlung der gesamten Kursgebühr.
TEILNEHMERZAHL
Ein Kurs kommt in der Regel nur zustande, wenn sich mindestens 10 Teilnehmer/-innen verbindlich angemeldet haben (Ausnahme: Kleingruppenkurse!). In Sonderfällen können auch Kurse mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt werden.
GEBÜHREN
Die Teilnehmergebühren betragen in der Regel 2,00 € für eine Unterrichtseinheit (UE = 45 Minuten). Für besondere Veranstaltungen (z. B. politische oder berufliche Bildung, Einzelveranstaltungen) wird die Gebührenhöhe im Einzelfall festgesetzt. Dies gilt auch für Veranstaltungen mit weniger als 10 Teilnehmenden. Die Kursgebühren sind jeweils im Programmheft angegeben. Sie beinhalten nicht die Materialverbrauchskosten.
GEBÜHRENERMÄSSIGUNG
Im Einzelfall kann Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern, bei denen ein nachgewiesener Härtefall vorliegt (ALG I- bzw. ALG II-Empfänger/-innen) auf Antrag die Gebühr bis zu 60 % ermäßigt werden. Maßgebend ist das Familieneinkommen. Teilnehmende, die mehrere Kurse in einem Semester besuchen, bezahlen den Kurs mit der höchsten Gebühr voll; sie erhalten auf schriftlichen Antrag für jeden weiteren Kurs eine Ermäßigung bis zu 20 %. Anträge auf Ermäßigung müssen bei Kursen vor der zweiten Veranstaltung, bei Seminaren vor Seminarbeginn schriftlich bei der vhs-Geschäftsstelle eingereicht werden. Einkommensnachweise sind vorzulegen.
ZAHLUNG DER GEBÜHREN
Die Gebühren sind in der Regel bargeldlos durch Einzugsermächtigung zu entrichten. Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie einem einmaligen Einzug der Gebühren zu, sofern die von Ihnen gewählte Veranstaltung zustande kommt. Die Gebühren können auch bar während der Öffnungszeiten im vhs-Büro entrichtet werden.
RÜCKTRITT/ABMELDUNG
Bei Veranstaltungen, die eine vorherige, schriftliche Anmeldung erfordern, ist ein Rücktritt von der Teilnahme nur schriftlich vor Ablauf der Anmeldefrist möglich. Ein Rücktritt nach Anmeldeschluss ist nur möglich, wenn eine Ersatzperson gestellt wird bzw. eine andere Person in die freigewordene Stelle nachrückt. Bei Bildungsurlaubsveranstaltungen, Tages- und Wochenendseminaren, Kompaktkursen muss eine schriftliche Abmeldung bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn in der VHS-Geschäftsstelle eingegangen sein. Bei Überschreiten der Rücktrittsfrist kann eine Bearbeitungsgebühr ab 10,20 € je Veranstaltung erhoben werden.
TEILNAHMEBESCHEINIGUNGEN
Teilnahmebescheinigungen werden nach Vorbestellung über die Kursleiter/-innen ausgegeben. Qualifizierte Teilnahmebescheinigungen können gegen Zahlung einer Gebühr von 2,60 € erstellt werden.
MAHNGEBÜHREN
Bei Zahlungsverzug wird mit der Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr von 1,00 €, mit der ersten Mahnung eine Gebühr von 2,60 € erhoben.
SPEICHERN VON DATEN
Unter Berücksichtung des BDSG werden Teilnehmer bezogene Daten auf unserer Datenverwaltungsanlage gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

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